Honorar Privatpraxis
Die Tätigkeiten der Gesundheitspraxis werden per Privatrechnung abgerechnet.
Die Kosten für eine Sitzung (60 Minuten) betragen 80,- Euro und werden am Ende der Sitzung beglichen.
Eine Abrechnung besteht bei meisten privater Krankenversicherung und bei einiger Zusatzversicherung. Die Kosten für Hypnosetherapie nach dem Heilpraktikergesetz und für Paar- und Sexualtherapie werden normalerweise nicht von den gesetzlichen Kassen getragen.
In präventiver Gruppentherapie z.B. Autogenes Training, oder Progressive Muskelentspannung, kann einen Krankenkassenzuschuss in Höhe ca. 80,- Euro nach 8 Sitzungen mit unserer Bestätigung beantragt werden.
Als private Praxis haben wir das Privileg, auch neuere Therapieverfahren anwenden zu dürfen, die im heutigen Gesundheitssystem bisher noch nicht als erstattungsfähig anerkannt sind. Dazu gehört insbesondere die tiefenpsychologische Hypnosetherapie, die sich in unserem Arbeitsfeld als sehr hilfreich erwiesen hat. Honorar für Ayurveda Behandlung und biodynamische Körpertherapie (Beckenbodentraining) wird bei dem Behandlungsangebot dargestellt.
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